PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 995,00 €*

Grundlehrgang Bühnen- und Event-Pyrotechniker/-in

Event-Akademie der EurAka Baden-Baden gGmbH

Beschreibung

Staatlich anerkannter Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder Fernsehproduktionsstätten Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §32): Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater" Der Grundlehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse über die Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe, deren unfallsichere Handhabung und Anwendung, die geltenden Rechtsvorschriften, den Umgang und Verkehr sowie die Beförderung. Geschult werden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern, Film- und Fernsehproduktionsstätten, Mehrzweckhallen, Messen und vergleichbaren Einrichtungen, bei Events und Präsentationen. Die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Sonder- oder Wiederholungslehrgang.
Hinweis zum Ablauf
LEHRGANGSINHALTE* Einführung in die Pyrotechnik Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen und Abschlussgespräch Praktische Übungen *Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozentenverfügbarkeit und besondere Ereignisse *Einen detaillierten Lehrplan sowie Zeitplan finden Sie im Downloadbereich
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an: Bühnen- oder Beleuchtungsmeister*innen, Requisiteur*innen, Waffenmeister*innen an Theatern oder Rundfunkanstalten, gleichartiger Ausbildungsabschluss in der Veranstaltungstechnik, oder mindestens einjährige Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder ähnlichen Einrichtungen und Nachweisen über die Mitwirkung beim Erzeugen von mind. 15 verschiedenartigen pyrotechnischen Effekten (siehe auch unter Voraussetzungen).
Zielsetzung
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit - pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 - pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S2 (inkl.Schwarz- sowie Nitrozellulosepulver als pyrotechn. Satz) - Anzündmittel der Kategorie P2 - pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4, soweit sie für Bühenzwecke geeignet sind, bei Veranstaltungen. Der Grundlehrgang schließt mit der anerkannten staatlichen Prüfung zum Bühnen- und Event-Pyrotechniker ab. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Grundlehrgang (gemäß §§ 32 und 36 der 1. SprengV) für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für die Tätigkeit als Bühnen- und Event-Pyrotechniker (Bühnenfeuerwerker).
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung ein Fachkundezeugnis.
Förderungsmöglichkeiten
• ESF-Förderung• Die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)• Weiterbildungsbonus Hamburg (www.weiterbildungsbonus.net)• Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.com)• Weiterbildungsscheck Sachsen (www.bildungsmarkt-sachsen.de)• Qualischeck Rheinland-Pfalz (www.qualischeck.rlp.de)• Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) (www.iwin-niedersachsen.de) • Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz, Berlin, Baden-WürttembergNicht für alle Förderungsmöglichkeiten sind wir bisher in den jeweiligen Bundesländern anerkannt. Gerne starten wir auf Nachfrage von Ihnen, sollten Sie Interesse an einer der oben genannten Förderung haben, das Anerkennungsverfahren für diese Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung des Bildungsträgers und der Bildungsmaßnahme teilweise bis zu drei Monaten dauern kann.
Teilnahmevorraussetzungen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV von der zuständigen Behörde. Dies sind in der Regel das staatliche Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für öffentliche Ordnung (Bitte beachten: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur 1 Jahr gültig und die Ausstellung dauert in der Regel einige Wochen. Die UB muss zu Beginn des Seminars vorliegen!); - Vollendung des 21. Lebensjahres; - Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder ein gleichartiger Ausbildungsabschluss in der Veranstaltungstechnik ODER - Nachweis über die Mitwirkung beim Erzeugen von mindestens 15 pyrotechnischen Effekten unter der Verwendung von unterschiedlichen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1 und T2. (Die Mitwirkung muss im Rahmen einer mind. einjährigen Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.)
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. • unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit• inkl. Pausengetränke (keine Barauszahlung möglich)• inkl. Seminarunterlagen der DozentenERMÄßIGUNGEN:10 % Rabatt für• Alumni der EurAka und des IHK Bildungszentrums auf dem Campus der EurAka• Auszubildende der Berufsfachschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule• Studierende der Hochschule HWTK auf dem Campus der EurAka• Mitglieder der Verbände: DTHG, EVVC e.V., LaFT und BUFTBitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN:Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildungsangebote der EurAka. Die Kolleginnen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung. Tel.: +49 7221 93-1393
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