PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Umschulung: Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) inkl. Fitnesstrainer-B-Lizenz

GPB - Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH

Beschreibung

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich am IHK-Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau.
Themen der berufsübergreifenden Qualifikation
* Kommunikation und Präsentation * Zeit- und Arbeitsorganisation * Wirtschafts- und Rechtskunde * MS Office Anwendungen * Kaufmännisches Rechnen * Geschäftsprozesse * Auftragsbearbeitung * Marketing * Finanzbuchhaltung * Kosten- und Leistungsrechnung * Kaufmännische Software * Personalmanagement * Steuer- und Sozialrecht, Entgelte * Finanzierung und Investition
Themen der berufsspezifischen Qualifikation
* Aufbau und Strukturen im Sport * Marketing * Fachrecht * Spezielle Finanzierung * Sportstätten und Sporteinrichtungen * Aufbau, Struktur von Leistungsangeboten * Projektmanagement * Organisation von Sportveranstaltungen * Mitgliederorganisation (Software: Magic Line) * Fachenglisch * Prävention / Rehabilitation * Vertiefung Buchhaltung * Qualitätsmanagement * Veranstaltungssicherheit * Trainerlizenz B * Betriebliche Gesundheitsförderung
Prüfungsvorbereitung
ca. 6 Wochen
Hinweis zum Ablauf
Tagesveranstaltung
Zielgruppe
Alle, die an einer Umschulung im Sportbereich interessiert sind und Begeisterung für Fitness, Planung und Organisation mitbringen.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Kammerprüfung
Förderungsmöglichkeiten
Zur Förderung von Umschulungen vergeben Jobcenter und Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein. Auch die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) können Umschulungen fördern.
Teilnahmevorraussetzungen
Idealerweise haben Sie einen guten Schulabschluss (MSA) und/oder mehrjährige Berufserfahrung. Sie haben Interesse und Freude am Ausbildungsberuf, sind lernbereit und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest Voraussetzung für die Zulassung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und dem Bildungsträger möglich.
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