PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Umschulung: Veranstaltungskauffrau / Veranstaltungskaufmann (IHK)

GPB - Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH

Beschreibung

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich am IHK-Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Veranstaltungskauffrau / Veranstaltungskaufmann.
Themen der berufsübergreifenden Qualifikation
* Kommunikation und Präsentation * Zeit- und Arbeitsorganisation * Wirtschafts- und Rechtskunde * MS Office Anwendungen * Kaufmännisches Rechnen * Geschäftsprozesse * Auftragsbearbeitung * Marketing * Finanzbuchhaltung * Kosten- und Leistungsrechnung * Kaufmännische Software * Personalmanagement * Steuer- und Sozialrecht, Entgelte * Finanzierung und Investition
Themen der berufsspezifischen Qualifikation
* Die Veranstaltungswirtschaft * Projektmanagement * Fachrecht, Datenschutz, Datensicherheit * Veranstaltungen planen und durchführen * Veranstaltungen auswerten, abrechnen * Finanzierung und Budgetierung * Veranstaltungstechnik * Qualitätsmanagement * Marketing * Fachenglisch * Messewirtschaft * Vertiefung Buchführung * Green Events * Tagungen und Kongresse Prüfungsvorbereitung ca. 6 Wochen Ausbildungsort Die Umschulung findet in der Regel im Institut Mitte statt (Beuthstraße 8, 10117 Berlin).
Hinweis zum Ablauf
Tagesveranstaltung
Zielgruppe
Alle, die an einer Umschulung in der Veranstaltungsbranche interessiert sind, Spaß am Organisieren, kreativen Arbeiten und dem Umgang mit Menschen haben.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Kammerprüfung
Förderungsmöglichkeiten
Zur Förderung von Umschulungen vergeben Jobcenter und Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein. Auch die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) können Umschulungen fördern.
Teilnahmevorraussetzungen
Idealerweise haben Sie einen guten Schulabschluss (MSA) und/oder mehrjährige Berufserfahrung. Sie haben Interesse und Freude am Ausbildungsberuf, sind lernbereit und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest Voraussetzung für die Zulassung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und dem Bildungsträger möglich.
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