Für Tätigkeiten im Geld- und Werttransport, in Kernkraftwerken, bei der Bewachung militärischer Liegenschaften oder im Personenschutz ist die gewerbliche Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG gesetzlich vorgeschrieben.
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen alle erforderlichen rechtlichen, technischen und praktischen Kenntnisse für den sachgemäßen Umgang mit Kurzwaffen im Rahmen Ihrer sicherheitsdienstlichen Tätigkeit. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die gesetzlich anerkannte Befähigung zum Führen von Kurzwaffen innerhalb des Bewachungsgewerbes.
Hinweis zum Ablauf
-Waffenrechtliche Grundlagen
-Waffentechnik und Ballistik
-Gesetzliche Einsatzgrenzen, Notwehr und Nothilfe
-Praktische Handhabung und Schießübungen
Zielgruppe
-Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport
-Sicherheitskräfte im Bereich Kernkraftwerke oder militärische Objekte
-Personenschützerinnen und Personenschützer
-Selbstständige im Bewachungsgewerbe
Zielsetzung
Ziel der Maßnahme ist es, Ihnen die rechtlichen, technischen und praktischen Grundlagen für den sicheren Umgang mit Kurzwaffen zu vermitteln. Nach erfolgreichem Abschluss der gewerblichen Waffensachkundeprüfung gemäß §7 WaffG erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen, die das Führen von Schusswaffen erfordern.
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsgutschein
Teilnahmevorraussetzungen
-Mindestalter 18 Jahre
-Führungszeugnis ohne relevante Einträge
-Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen (bei Gruppen- oder Firmenschulungen)