Beschreibung
Als Industriemeister/-in nehmen Sie zukünftig eine Schlüsselstellung im Unternehmen ein. Ihre Position an der Schnittstelle zwischen Planung und Fertigung macht Sie zum/zur Mittler/-in zwischen (Fach-)Arbeitern und Management. Sie als Meister/-in werden zukünftig nicht nur Ihre Mitarbeitenden Arbeitsaufgaben zuweisen und deren sachgemäße Ausführung überprüfen, sondern auch die Rolle als operative/-r Manager/-in, der/die selbstverantwortlich das Team koordiniert und zur Lösung mittelfristiger Aufgaben beiträgt.
Ziel des Lehrgangs ist es, Sie zu berufserfahrenen, technischen Führungskräften mit umfangreichen Kenntnissen betrieblicher und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie fachlich kompetenten Werksleiter/-innen mit Personalverantwortung auszubilden.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Förderungsmöglichkeiten
Sie können für diesen Kurs eine Förderung beantragen (z. B.: Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG). Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne darauf an.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. in den unter "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall Nr. 3 mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 (Fortbildungsverordnung) haben.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
pro teilnehmende Person