OnlineNicht BerufsbegleitendPreis: 4.200,00 €*

Industriefachwirt IHK

IHK-Akademie in Ostbayern GmbH IHK-Akademie in Ostbayern GmbH Akademie Ostbayern Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg

Beschreibung

Die Weiterbildung zum Industriefachwirt IHK vermittelt Fachkräften umfassende kaufmännische Kenntnisse und ein tiefes Verständnis für betriebliche Prozesse in der Industrie. Absolventen qualifizieren sich für Führungs- und Organisationsaufgaben und eröffnen sich Karrieremöglichkeiten in leitenden Positionen und Projektmanagement. Durch praxisnahe Ausbildung und aktuelle Branchentrends werden sie zu gefragten Führungspersönlichkeiten, die den Wandel in der Industrie aktiv mitgestalten.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Industriefachwirt IHK richtet sich an erfahrene kaufmännische Fachkräfte, die ihre Kenntnisse vertiefen und Führungsaufgaben übernehmen möchten. Sie vermittelt praxisnahe betriebswirtschaftliche Kenntnisse und fördert die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Absolventen können aktiv zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens beitragen.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis. Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Abweichend ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 1. Rate
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