PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 4.200,00 €*

Wirtschaftsfachwirt IHK

IHK-Akademie in Ostbayern GmbH IHK-Akademie in Ostbayern GmbH Akademie Ostbayern Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg

Beschreibung

Die Weiterbildung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK bietet eine vielseitige Qualifikation im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung, die sich über verschiedene Wirtschaftszweige wie Industrie, Handel und Dienstleistungen erstreckt. Nach einer kaufmännischen Ausbildung und erster Berufserfahrung können Teilnehmende das Niveau 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6) erreichen und damit einen Abschluss auf Bachelor-Niveau erwerben. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt IHK zu absolvieren und so ein Master-Niveau (DQR 7) zu erreichen.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt IHK richtet sich an berufserfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwaltung, die ihre fachlichen Qualifikationen sowohl theoretisch als auch praxisorientiert erweitern möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen, verwaltenden oder einem verwandten Berufsfeld sowie ein beruflicher Werdegang. Diese Weiterbildung qualifiziert für Führungsaufgaben und bietet die Möglichkeit, sich gezielt auf eine Karriere in der Führungsebene vorzubereiten.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis. Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Abweichend ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 1. Rate
Top