Beschreibung
Der Praxisstudiengang Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme vermittelt Kenntnisse in der Gestaltung logistischer Geschäftsprozesse, einschließlich der Analyse von Wertschöpfungsketten und der Identifikation von Kundenanforderungen. Absolventen sind befähigt, innovative logistische Lösungen zu entwickeln und Führungspositionen in der Branche zu übernehmen. Der Abschluss ist öffentlich anerkannt, gleichwertig zu einem Bachelor und ermöglicht den Zugang zum Betriebswirt IHK (Master-Niveau).
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Fachwirt für Logistiksysteme IHK richtet sich an Fachkräfte aus kaufmännischen Berufen, einschließlich Kaufleuten für Spedition und Logistikdienstleistungen, Speditionskaufleuten, Industriekaufleuten sowie Kaufleuten im Groß- und Außenhandel. Auch Mitarbeiter mit einer kaufmännischen oder gewerblich/technischen Ausbildung, die sich im Bereich Logistik spezialisieren möchten, sind willkommen. In dieser Weiterbildung erwerben die Teilnehmer Kenntnisse zur Analyse, Bewertung und Entwicklung von Logistiksystemen. Sie lernen, logistische Prozesse zu gestalten und innovative Konzepte für Material- und Produktionsprozesse sowie den Personaleinsatz zu entwickeln.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe: Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oder Speditionskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel, Schifffahrtskaufmann/-frau
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis.
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis.
den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben.
Preishinweis
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