Beschreibung
Die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt IHK vermittelt essentielles Wissen für erfolgreiches Management, fokussiert auf unternehmerisches Denken und Handeln. Teilnehmende erwerben Kenntnisse in Marketing, Recht, Personalmanagement und Unternehmensführung, die sie befähigen, strategische Führungsaufgaben als Prokuristen oder Geschäftsführer zu übernehmen. Die internationale Ausrichtung ermöglicht auch Karrieren in globalen Unternehmen. Die Weiterbildung baut auf vorhandenen kaufmännischen Kenntnissen auf und erweitert die Handlungskompetenzen zur Lösung komplexer Herausforderungen. Der Praxisstudiengang gilt als attraktive Alternative zu einem Hochschulstudium und bereitet angehende Führungskräfte darauf vor, betriebswirtschaftliche Ziele zu definieren und umzusetzen, sowie in Bereichen wie Unternehmensberatung, Produkt- und Qualitätsmanagement zu arbeiten.
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen aus unterschiedlichen beruflichen Hintergründen, die sich in bestehenden Führungspositionen weiterentwickeln möchten oder den Aufstieg in solche Positionen anstreben. Besonders Fachwirte und Fachkaufleute, die ihre Qualifikationen erweitern wollen, finden hier eine hervorragende Gelegenheit, sich für anspruchsvollere Aufgaben zu qualifizieren und ihre vorhandenen Kompetenzen zu vertiefen. Ebenso profitieren Führungskräfte und Selbständige, die ihre praktische Erfahrung durch betriebswirtschaftliches Wissen ergänzen möchten, um ihre Managementfähigkeiten zu stärken und langfristig erfolgreich zu agieren.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur schriftlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis
einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Preishinweis
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