Beschreibung
Die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien IHK qualifiziert Fachkräfte für Führungspositionen in der Medienbranche, insbesondere in Medienunternehmen, Werbeagenturen und Druckereien. Absolventen übernehmen eigenverantwortliche Aufgaben, beraten Kunden und setzen Druckaufträge um. Ein Schwerpunkt liegt auf betriebswirtschaftlichem Handeln, das für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Medienproduktionen erforderlich ist. Die Weiterbildung kombiniert technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte, sodass die Teilnehmer umfassend auf die Herausforderungen der Branche vorbereitet werden.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Printmedien IHK richtet sich an Fachkräfte aus der Druck- und Medienwirtschaft und vermittelt wichtige Kompetenzen für Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Die Teilnehmenden lernen, Produktions- und Arbeitsabläufe effizient zu steuern, Kosten zu berücksichtigen und die Produktqualität zu sichern. Zudem werden sie auf moderne Methoden und Systeme vorbereitet, um flexibel auf Neuerungen reagieren zu können.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Preishinweis
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