Beschreibung
Die Weiterbildung zum Medienfachwirt IHK bietet vielfältige Karrierechancen in der dynamischen Medienbranche. Die Aufgaben eines Medienfachwirts umfassen kreative, technische und betriebswirtschaftliche Tätigkeiten, die in verschiedenen Umfeldern wie Grafikbüros, Werbeagenturen oder in der Film- und Fernsehproduktion stattfinden. Diese hohe Flexibilität und Diversität machen die Branche besonders attraktiv. Die Qualifikation fördert die Entwicklung von Kompetenzen, die in unterschiedlichen Bereichen der Medienindustrie angewendet werden können und stellt somit einen bedeutenden Schritt zur beruflichen Weiterentwicklung dar.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Medienfachwirt IHK richtet sich an Fachkräfte in der Druck- und Medienwirtschaft, die an der Übernahme von Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen interessiert sind. Zielgruppen sind unter anderem Mitarbeitende aus der Druckvorstufe sowie aus Vertriebsabteilungen von Druckereien, Verlagen, Werbeagenturen und anderen Unternehmen der Druck- und Medienvorstufe. Auch Fachkräfte von Softwareherstellern und Unternehmen, die digitale Medien produzieren, können von dieser Weiterbildung profitieren.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Preishinweis
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