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Logistikmeister IHK

IHK-Akademie in Ostbayern GmbH IHK-Akademie in Ostbayern GmbH Akademie Ostbayern Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg

Beschreibung

Die Weiterbildung zum Logistikmeister IHK vermittelt Kenntnisse zur Gewährleistung eines effizienten Material- und Informationsflusses, der für hohe Lieferbereitschaft und termingerechte Auftragsbearbeitung unerlässlich ist. Teilnehmende lernen, als Lager- und Logistikexperten Aufgaben wie Warenein- und -ausgang, Verpackung und Kommissionierung zu übernehmen. Zudem erwerben sie Fähigkeiten in Lagerverwaltung, Kostenüberwachung und Budgetverwaltung. Absolventen sind befähigt, Führungs- und Kontrollaufgaben in der Logistik zu übernehmen, und haben die Möglichkeit zur weiteren Qualifizierung zum Technischen Betriebswirt IHK.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Logistikmeister IHK richtet sich an Fachkräfte aus dem Lager- und Logistikbereich, die ihre Kenntnisse vertiefen und Führungskompetenzen entwickeln möchten. Die Teilnehmenden lernen, logistische Prozesse zu definieren und zu optimieren, um eine effiziente Logistikkette sicherzustellen. Dabei übernehmen sie eine Schlüsselrolle im Unternehmen, indem sie für die Beschaffung, Lagerung, Verteilung und Entsorgung von Waren verantwortlich sind. Die Qualifikation ermöglicht es, die rechtzeitige Leistungserstellung zu garantieren und somit die Kundenzufriedenheit zu steigern, wodurch die Absolventen zu gefragten Profis in der Branche werden.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis. Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 1. Rate
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