PräsenzNicht Berufsbegleitend
Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Moravia Akademie MORAVIA Akademie + Verlag GmbH Rostocker Straße 16, 65191 Wiesbaden
Beschreibung
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
An wen richtet sich die Schulung?
Arbeitnehmer für Montage, Instandhaltung, Wartung, z. B. im Bauhandwerk, Antennenbau, Gebäudereinigung, Licht- und Reklamefirmen, Autobahn- und Straßenmeistereien, andere Kommunalbetriebe u.v.m.
An wen richtet sich die Schulung?
Arbeitnehmer für Montage, Instandhaltung, Wartung, z. B. im Bauhandwerk, Antennenbau, Gebäudereinigung, Licht- und Reklamefirmen, Autobahn- und Straßenmeistereien, andere Kommunalbetriebe u.v.m.
Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?
Inhalte Auffrischung der Kenntnisse, die während der Erstausbildung erworben wurden.
- Rechtliche Grundlagen / Neuerungen
- Technische Grundlagen / Neuerungen
- Definition und Bauformen
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verhaltensregeln für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Welcher Schulungsnachweis wird erworben?
Schulungsbescheinigung
Schulungsbescheinigung
Gut zu wissen
rbeitsbühnen sind die sicherste Möglichkeit, in Höhen zu arbeiten, diese Arbeitsstellen zu erreichen und wieder zu verlassen. Dabei ereignen sich leider wegen unsachgemäßer Handhabung oder Fehlbedienung immer wieder schwere Unfälle. Der Arbeitsgeber kann Qualifizierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen durchführen und externe Stellen damit beauftragen. Er bleibt auf jeden Fall verantwortlich für die ausreichende Qualifikation und den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen der beauftragten Beschäftigten.
rbeitsbühnen sind die sicherste Möglichkeit, in Höhen zu arbeiten, diese Arbeitsstellen zu erreichen und wieder zu verlassen. Dabei ereignen sich leider wegen unsachgemäßer Handhabung oder Fehlbedienung immer wieder schwere Unfälle. Der Arbeitsgeber kann Qualifizierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen durchführen und externe Stellen damit beauftragen. Er bleibt auf jeden Fall verantwortlich für die ausreichende Qualifikation und den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen der beauftragten Beschäftigten.