Meister (Geprüfter) für Schutz und Sicherheit

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachmeister
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Meister/Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Meister/Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in der Sicherheitsbranche oder durch eine Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und weitere berufliche Praxis oder durch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen * Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, * Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, * Ausbildung durchführen und * Ausbildung abschließen. Grundlegende Qualifikationen * Rechtsbewusstes Handeln * Betriebswirtschaftliches Handeln * Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen * im Handlungsbereich "Schutz- und Sicherheitstechnik" + Mitwirken bei der Neubeschaffung oder Erneuerung der erforderlichen Schutz- und Sicherheitstechnik + Gewährleisten aller Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit und den Einsatz der erforderlichen Schutz- und Sicherheitstechnik entsprechend den Normen und Vorschriften * im Handlungsbereich Organisation + Erfassen und Beurteilen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und kostenrelevanten Einflussfaktoren + Aufzeigen von Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und Planen, Organisieren, Einleiten und überwachen von Maßnahmen zum kostenbewussten Handeln + Anwenden von Kalkulationsmethoden und Beurteilen und Berücksichtigen von organisatorischen sowie personellen Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktor + Analysieren, Planen und Transparentmachen von Projekten und Prozessen + Aufbereiten von Daten sowie Einsetzen von entsprechenden Planungstechniken + Anwenden von angemessenen Präsentationstechniken + Gewährleisten von Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz + Berücksichtigen der für den Schutz- und Sicherheitsbereich relevanten Rechtsvorschriften * im Handlungsbereich "Führung und Personal" + Ermitteln des Personalbedarfs und Sicherstellen des Personaleinsatzes entsprechend den Anforderungen + Hinführen der Mitarbeiter zu verantwortlichem Handeln + Durchführen einer systematischen Personalentwicklung + Sichern der Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter + Mitwirkung bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems
Nachweis der Qualifikation
Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister/die Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26. März 2003 (BGBl. 1 S. 433), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 23 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen wer, das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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