Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Personalfachkaufleute verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
* Personalarbeit organisieren und durchführen
+ Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
+ Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
+ Prozesse im Personalwesen gestalten
+ Projekte planen und durchführen
+ Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
+ Beraten und Fachgespräche führen
+ Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
+ Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
* Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
+ Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
+ Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
+ Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
+ Sozialversicherungsrecht anwenden
+ Sozialleistungen des Betriebes gestalten
+ Personalbeschaffung durchführen
+ Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
* Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
+ Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
+ Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
+ Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
+ Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
+ Personalcontrolling gestalten und umsetzen
* Personal- und Organisationsentwicklung steuern
+ Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
+ Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
+ Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
+ Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
+ Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
+ Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Personalfachkaufmann aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 11.02.2002 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 930), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 21 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Personalfachkaufmanns haben. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung.