Betriebswirt (Geprüfter) - Master Professional in Business Management

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Betriebswirt/Technischer Betriebswirt
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Betriebswirte sind in der Lage, selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen. Dazu gehören: * Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln, * Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten, * organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie * Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, einer Fachwirt- oder Fachkaufmannfortbildungsprüfung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: 1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten 2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten 3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren 4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten 5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Betriebswirt - Master Professional in Business Management aufgrund der Verordnung des Bundes vom 18. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 64, S. 3079) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist: 1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem        Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu    einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, 2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung * zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder * zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“, 3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung            aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder 4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich          anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach        dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines "Geprüften Betriebswirts" oder einer "Geprüften Betriebswirtin" aufweisen.
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