Industriemeister Fachrichtung Luftfahrttechnik

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Industriemeister
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Luftfahrttechnik sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage sich auf verändernde luftfahrttechnische Systeme und Herstellungsverfahren, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Luftfahrttechnik verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen * Rechtsbewusstes Handeln * Betriebswirtschaftliches Handeln * Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung * Zusammenarbeit im Betrieb * Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen * Luftfahrttechnik - Betriebstechnik - Dienstleistung und Fertigung - Wartung * Organisation - Betriebliches Kostenwesen - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz * Führung und Personal - Personalführung - Personalentwicklung - Qualitätsmanagement Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Luftfahrttechnik aufgrund der Besonderen Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den luftfahrttechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro- und fahrzeugtechnischen Berufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den im vorhergehenden Absatz in den unter 1 bis 4 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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