Fachwirt im Gastgewerbe

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachwirt
  • Termine: auf Anfrage

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Fachwirte im Gastgewerbe sind qualifiziert, folgende Aufgaben verantwortlich auszuüben: 1. Selbständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben. 2. Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen 3. Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln.
Berufliche Qualifikation
Fachwirte im Gastgewerbe verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: 2.1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen * Volks- und Betriebswirtschaft + Volkswirtschaftliche Grundlagen, + Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, + Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, + Unternehmenszusammenschlüsse. * Rechnungswesen + Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, + Finanzbuchhaltung, + Kosten- und Leistungsrechnung, + Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, + Planungsrechnung. * Recht und Steuern + Rechtliche Zusammenhänge, + Steuerrechtliche Bestimmungen. * Unternehmensführung + Betriebsorganisation, + Personalführung, + Personalentwicklung 2.2 Handlungsfeldspezifische Qualifikationen * Gästeorientierung und Marketing + Gäste gewinnen, betreuen und zufriedenstellen + Marketing gezielt anwenden und auswerten können * Branchenbezogenes Management + Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern + Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen + Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden + Planen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen + Mit Dienstleistungsanbietern, Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten * Branchenbezogenes Recht + Branchenspezifische Rechtsvorschriften berücksichtigen + Verträge im Gastgewerbe kennen und abschließen können + Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen kennen * Gastronomische Angebotsformen + Hotel- und Gaststättenbetriebe + Systemgastronomie + Gemeinschaftsverpflegung/Catering
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Fachwirt im Gastgewerbe aufgrund der Besonderen Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und danach eine insgesamt mindestens zweijährige dienliche Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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