Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen arbeiten eigenständig in verantwortungsvollen Positionen in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen nehmen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte,
2. Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken,
3. Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken,
4. Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung,
5. Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in betrieblichen Kernprozessen, wie Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie insbesondere über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
* Steuerung und Führung im Unternehmen,
* Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden,
* Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation,
* Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte, dabei liegt der Schwerpunkt entweder auf
- Sachversicherungen für privat und gewerbliche Kunden oder
- Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden oder
- Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung oder
- Kranken- und Unfallversicherung oder
- Rückversicherung oder
- Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden,
* Vertriebsmanagement oder
* Risikomanagement oder
* Schaden- und Leistungsmanagement.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Fachwirt/die Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.08.2008 (BGBl. I S. 1758), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 45 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
* eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.