Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriefachwirte sind qualifiziert in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriefachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie insbesondere über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
* Volks- und Betriebswirtschaft
* Rechnungswesen
* Recht und Steuern
* Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen:
* Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
* Produktionsprozesse
* Marketing und Vertrieb
* Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
* Führung und Zusammenarbeit
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung)
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriefachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25.06.2010 (BGBl. I Nr. 34, S. 833 ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 50 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Fällen nachweist.
Die genannte Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben Geprüfter Industriefachwirte haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.