Aus- und Weiterbildungspädagoge (Geprüfter)

Prüfungsort: 09111 Chemnitz

  • weitere kaufmännische Prüfungen
  • Termine: auf Anfrage

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Aus- und Weiterbildungspädagogen sind in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozessen tätig, dabei betreuen, beurteilen und beraten sie Auszubildende und Mitarbeiter in den jeweiligen Lernsituationen. Sie stellen die Kompetenzen von Mitarbeitern und Auszubildenden fest, formulieren Ausbildungserfordernisse und entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit den Auszubildenden und Mitarbeitern individuelle Lernwege. Sie gestalten, koordinieren und optimieren diese Lernwege im Rahmen der jeweiligen Organisationsstrukturen. Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über grundlegende Kenntnisse des Bildungsmarketings. Sie entwickeln beispielsweise Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden und überprüfen deren Wirksamkeit. Sie beraten und unterstützen ausbildende Fachkräfte sowie Aus- und Weiterbildungspersonal. Sie unterstützen die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und entwickeln bestehende Anforderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter. Zu den weiteren Aufgaben eines Aus- und Weiterbildungspädagogen zählt die Überprüfung und Optimierung bestehender Bildungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass sie über fundierte Kenntnisse im Bereich der Ausbildungsdidaktik und Methoden verfügen. Sie wenden die Methoden der Aus- und Weiterbildung zielgruppengerecht an und sind in der Lage, diese eigenständig zu optimieren und weiterzuentwickeln. Sie beraten und unterstützen nebenamtliche Aus- und Weiterbildner indem sie diese Kompetenzen an diese weitervermitteln. Daneben optimieren sie Prüfungs- und Beurteilungsverfahren und wirken bei Bedarf an der Erstellung von Prüfungen und Prüfungsaufgaben mit. Sie verfügen über einschlägige Kompetenzen in der Prüfungsdidaktik und wenden diese aktiv an. Ein Aus- und Weiterbildungspädagoge besitzt die Fähigkeit zur Konfliktberatung und -begleitung und setzt Konfliktlösungsstrategien ein.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen: 1. Lernprozesse und Lernbegleitung: * Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung * Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung * Medienauswahl und -einsatz * Lern- und Entwicklungsberatung 2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung: * Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse * Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden * Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung * Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung * Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen 3. Berufspädagogisches Handeln
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21.08.2009, die zuletzt durch Artikel 12 der fünften Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 49 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis sowie eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen haben.
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