Veranstaltungsfachwirt (Geprüfter)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachwirt
  • Termine: auf Anfrage

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind qualifiziert in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit sowie bei Unternehmen und Institutionen, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Sie sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können: Messen und Ausstellungen, * Kongresse und Tagungen, * Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie * Marketing-Events. Insbesondere können sie folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen: 1. das Analysieren und Bewerten von Sachverhalten der Veranstaltungswirtschaft auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie der daraus erfolgenden Ableitung unternehmerischer Handlungsschritte, 2. das ziel- und teamorientierten Konzipieren, Organisieren, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen, 3. die systematischen Entwicklung komplexer, vielfältiger und qualitätsorientierter Lösungen in Prozessen der Veranstaltungswirtschaft und die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Veranstaltungsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: * Volks- und Betriebswirtschaft * Rechnungswesen * Recht und Steuern * Unternehmensführung Handlungsfeldspezifische Qualifikationen: * Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen * Konzipieren von Veranstaltungsprojekten * Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen * Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen * Führung und Zusammenarbeit
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" haben Geprüfte Veranstaltungsfachwirte aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25.01.2008 (BGBl. I Nr. 4, S. 109 ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 40 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer * einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“ oder * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder * einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder * eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt hat und mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nachweist. Die genannte Berufspraxis muss in der Veranstaltungswirtschaft erworben sein. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Lehrgänge angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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