Fachberater für Finanzdienstleistungen (Geprüfter)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachberater
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen beraten eigenständig und verantwortungsvoll Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen. Durch ihr umfassendes und vertieftes Verständnis über Finanzdienstleistungsprodukte und Marktbedingungen für private Haushalte nehmen sie insbesondere folgende Aufgaben unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen wahr: 1. Zielgruppen festlegen und daraus eine adäquate Kundenansprache ableiten sowie Vertriebsaktivitäten zur Kundengewinnung eigenverantwortlich steuern 2. den Kundenbedarf anhand der Situation des Kunden sowie seiner Ziele und Wünsche ermitteln 3. den Bedarf des Kunden anhand seiner Situation, seiner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des Marktumfeldes und der Marktprognosen analysieren, 4. kundengerechte Lösungsstrategien zur Erreichung der Ziele entwickeln und dabei für den Kunden geeignete Produkte berücksichtigen, 5. Lösungsstrategien und damit verbundene Produkte kundenorientiert kommunizieren sowie über Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten und Kunden bei der Entscheidungsfindung unterstützen, 6. Kunden bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen begleiten sowie die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Finanzberatung verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Handlungsbereichen: * Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten, * Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, * Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen, * Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Fachberater/die Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 09.02.2012 (BGBI. I S. 274), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 58 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungskaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann/-frau und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder * eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Top