Fachwirt für Finanzberatung (Geprüfter)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachwirt
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Finanzberatung beraten eigenständig und verantwortungsvoll Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen. Dazu gehören folgende Aufgaben: * Zielgruppen festlegen und daraus eine adäquate Kundenansprache ableiten sowie Vertriebsaktivitäten zur Kundengewinnung eigenverantwortlich steuern, * den Kundenbedarf anhand der Situation des Kunden sowie seiner Ziele und Wünsche ermitteln, * Analysieren des Kundenbedarfs anhand seiner Situation, seiner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des Marktumfeldes und der Marktprognosen, * kundengerechte Lösungsstrategien zur Erreichung der Ziele entwickeln und dabei für den Kunden geeignete Produkte berücksichtigen, * Lösungsstrategien und damit verbundene Produkte kundenorientiert darstellen sowie über Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten und den Kunden bei der Entscheidungsfindung unterstützen, * Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidungen begleiten sowie die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen. Die Beratung von Geschäftskunden (Firmenkunden und Selbstständige) im Hinblick auf Finanzierung, Absicherung von Risiken sowie die betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Geprüften Fachwirte für Finanzberatung. Unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen nehmen sie folgende Aufgaben wahr: * Führen eines Finanzdienstleistungsunternehmens oder eines Unternehmensbereiches sowie von Mitarbeitern, * Analysieren des Kundenbedarfs anhand seiner Situation, seiner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des Marktumfeldes und der Marktprognosen, * Entwickeln kundengerechter Lösungsstrategien zur Erreichung der Ziele unter Berücksichtigung der für den Kunden geeigneten Produkte, * Lösungsstrategien und damit verbundene Produkte kundenorientiert darstellen sowie über Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten und den Kunden bei der Entscheidungsfindung unterstützen, * Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidungen begleiten sowie regelmäßiges und anlassbezogenes Überprüfen der Kundensituation.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Finanzberatung verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen: * Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten, * Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, * Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen, * Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken, * Unternehmens- und Personalführung, * Vertriebsplanung und -steuerung, * Beratung zur Unternehmensfinanzierung, * Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen, * Beratung zur betrieblichen Altersversorgung.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Fachwirt/ Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 09.02.2012 (BGBl I, S. 274), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 58 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungskaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann/-frau und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis oder * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder * eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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