Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Tourismusfachwirte sind qualifiziert in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden, herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben sowie dies im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu tun. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams werden dabei motiviert und geleitet. Ferner sind Tourismusfachwirte qualifiziert zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern zu erkennen und zu nutzen. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge beachten sie ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze und berücksichtigen regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen. Dabei nehmen Sie folgende Aufgaben wahr:
1. Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes,
2. Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse,
3. Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen,
4. Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen,
5. Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich,
6. Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten,
7. Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,
8. Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse,
9. Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen,
10. Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung,
11. Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Tourismusfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie insbesondere über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
* Unternehmensführung und -entwicklung,
* Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
* Personalführung und -entwicklung,
* Gestaltung des Marketingprozesses,
* Qualitäts- und Projektmanagement,
* Leistungserstellung im Tourismus.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Tourismusfachwirt/die Geprüfte Tourismusfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 09.02.2012 (BGBl I Nr. 11, S. 302 ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 60 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwalten den anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
* eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.