Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation bearbeiten in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Dabei werden wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge beachtet. Insbesondere nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
1. Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen im In- und Ausland,
2. Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen,
3. Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
4. zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemitteln,
5. angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten,
6. Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen,
7. Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von Ausbildung,
8. Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
* Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
* Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
* Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
* Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Fachwirt/die Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 09.02.2012 (BGBl I Nr. 10, S. 268 ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 57 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder, wer eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.