Industriemeister (Geprüfter) Fachrichtung Mechatronik

Prüfungsort: 64295 Darmstadt

  • Industriemeister
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen * Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, * Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, * Ausbildung durchführen und * Ausbildung abschließen. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen * Rechtsbewusstes Handeln * Betriebswirtschaftliches Handeln * Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung * Zusammenarbeit im Betrieb * Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen - im Handlungsbereich "Technik" * mechatronische Systeme integrieren und dabei technische Schnittstellenprobleme bei heterogenen Komponenten lösen * mechatronische Systeme konfigurieren und parametrieren sowie sie als Elektrofachkraft in Betrieb nehmen * Abnahme- und Übergabeprozesse gemeinsam mit dem Kunden gestalten, Aufträge zur Montage, Anpassung, Inbetriebnahme und Optimierung planen, organisieren und überwachen sowie das Bedienungs- und Instandhaltungspersonal einweisen und schulen * Kundenanfragen und Reklamationen aufnehmen, Maßnahmen zur Überwachung, Änderung und Instandhaltung mechatronischer Systeme planen, organisieren und überwachen - im Handlungsbereich "Organisation" * Arbeitsabläufe planen, Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen * Innovationen umsetzen * das Projektmanagement durchführen, Arbeitsabläufe Kostenentwicklung, Budget und Termine überwachen * Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern * Gefährdungsbeurteilungen durchführen sowie den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten - im Handlungsbereich "Führung und Personal" * Personal- und Personalentwicklungsbedarf planen * Mitarbeiter zu selbständigem und verantwortlichem Handeln anleiten * Mitarbeiter führen, motivieren und fördern * Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten * Qualitätsmanagementziele umsetzen sowie Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung der Mitarbeiter fördern * Kunden und Lieferanten beraten und betreuen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 19. Oktober 2005 (BGBl. l S. 3037), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Top