Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Marketing gestalten und verbessern eigenständig und verantwortlich vollständige und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing. Sie bewerten deren Wirtschaftlichkeit und Qualität, beraten Kunden, entwickeln Lösungen und koordinieren deren Umsetzung. Hierbei nehmen sie Führungsaufgaben wahr und berücksichtigen rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld. In diesem Zusammenhang nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
1. Marktinformationen zielgerichtet beschaffen, analysieren, bewerten, präsentieren und erläutern,
2. Marktentwicklungen prognostizieren und Marketingstrategien entwickeln,
3. zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Umsetzen von produkt- oder dienstleistungsbezogenen Marketingkonzepten,
4. Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren und Optimieren von Projekten im nationalen und internationalen Umfeld,
5. Controlling und Qualitätssicherung im strategischen und operativen Marketing durchführen,
6. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
7. Organisieren der Berufsausbildung
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Marketing verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
Marketingstrategien entwickeln
* Marktentwicklung analysieren, situationsgerecht Instrumente und Formen der Marktforschung anwenden und daraus Schlussfolgerungen ziehen,
* Marketingstrategien ableiten, Entscheidungsalternativen entwickeln und präsentieren,
* Marketingstrategien unter Berücksichtigung interner und externer Rahmenbedingungen kommunizieren und implementieren
Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
* Marketingmix strategiegerecht auswählen und zur Ausgestaltung von Marketingkonzepten einsetzen,
* Marketingprojekte im Rahmen von Konzepten zielgruppenorientiert und situationsgerecht koordinieren und umsetzen,
* Marketingkonzepte und -projekte zielgerichtet auswerten und optimieren
Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
* Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse strategischer sowie operativer Marketingprozesse einsetzen,
* Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen,
* Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
* situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken,
* Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung,
* Planen und Steuern des Personaleinsatzes,
* Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden,
* Planen und Durchführen der Berufsausbildung,
* Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
* Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Berufliche Qualifikation“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachwirt für Marketing aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. August 2014 (BGBl. Nr. 41, S. 1461), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 74 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.