Fachwirt für Energiewirtschaft (Geprüfter)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachwirt
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft sind in der Lage, eigenständig und verantwortlich die folgenden energiewirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens prozessorientiert wahrzunehmen und in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen: 1. Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele unterstützen, 2. energiewirtschaftliche Zusammenhänge und Zahlungsströme beurteilen und deren Bedeutung und Einflüsse auf die Unternehmensziele bewerten, 3. Vertriebsstrategien entwickeln und Produkte mit den entsprechenden Verträgen kundenorientiert ableiten und vermarkten, 4. im Rahmen des Risikomanagements das Portfoliomanagement durchführen, 5. Netzplanung, -bau und -betrieb koordinieren; Vorgaben der Regulierungsbehörden in der Netzwirtschaft unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Netzbetreibern und deren Marktpartnern umsetzen, 6. Kalkulations- und Controllingmethoden einsetzen, Abweichungsanalysen erstellen, Schwachstellen und Risiken identifizieren und bewerten sowie Lösungen für die festgestellten Defizite erarbeiten, 7. mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren, 8. Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen, 9. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen und deren berufliche Entwicklung fördern sowie 10. Berufsausbildung planen und durchführen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft verfügen zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen beruflichen Aufgaben insbesondere über folgende Kompetenzen: 1. Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten, 2. Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen, 3. Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen sowie 4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Berufliche Qualifikation“ beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften Fachwirte für Energiewirtschaft aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 9. Mai 2017 (BGBl. Nr. 27, S. 1163), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 82 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
 Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, 2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis, 3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Energiewirtschaft haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Energiewirtschaft haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten.
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