Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld. In diesem Zusammenhang nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
1. Planen, Koordinieren, Steuern und Optimieren der Leistungserstellung in Güterverkehr und Logistik
2. Analysieren logistischer Anforderungen und Entwickeln von markt- und kundengerechten Lösungen
3. Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
4. Mitwirken bei der Angebotserstellung und Preisgestaltung sowie Verhandeln und Vorbereiten von Verträgen über Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
5. Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens
6. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung sowie Organisieren der Berufsausbildung
7. Entwickeln und Steuern von Projekten
8. Gestalten der internen und externen Kommunikation und Kooperation sowie Mitgestalten des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährigen Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
* Mitwirken bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements
* Bewerten der Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Güterverkehrs- und Logistikmärkten und Ableiten von Maßnahmen
* Ermitteln von Kundenbedürfnissen und Beraten von Kunden
* Analysieren und Bewerten von Ausschreibungen
* Entwickeln von Prozessabläufen
* Erarbeiten, Präsentieren und Verhandeln von Leistungsangeboten
* Mitwirken bei der Entwicklung und Umsetzung eines Marketingplans
Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
* Planen, Steuern und Optimieren von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
* Erstellen von Ausschreibungen für die Vergabe von Dienstleistungen und Bewerten von Angeboten
* Analysieren der Kosten und Erträge der Leistungserstellung sowie Ableiten und Umsetzen von Maßnahmen
* Beurteilen der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen anhand von Kennzahlen
* Mitwirken bei der Aufstellung, Überwachung und Anpassung von Budgets
* Umsetzen von internen und externen Auflagen zur Lieferkettensicherheit sowie Berücksichtigen von außenwirtschaftlichen Vorschriften
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
* situationsgerechtes Kommunizieren mit Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken
* Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung
* Planen und Steuern des Personaleinsatzes sowie Planung und Durchführung der Berufsausbildung
* Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden
* Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Berufliche Qualifikation“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachwirt für Güterverkehr und Logistik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 13. Februar 2013 (BGBl. Nr. 7, S. 236), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 67 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder einen verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.