Meister Medienproduktion Bild und Ton (Geprüfter)

Prüfungsort: 45127 Essen

  • Fachmeister
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Meister Medienproduktion Bild und Ton sind befähigt im Rahmen des Betriebsmanagements Aufgaben der Personal- und Betriebsführung wahrzunehmen. Als Projektmanager sind sie in der Lage Bild- und Tonproduktionen organisatorisch, technisch und gestalterisch verantwortlich vorzubereiten, durchzuführen, zu steuern, zu überwachen und abzuschließen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Meister für Medienproduktion verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen: Qualifikationen des Betriebsmanagements: * Führung: u.a. Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellungsplanungen und –beschreibungen; Planen der Personalgewinnung, der Auswahl und des Einsatzes der Mitarbeiter; Planen, Führen und Moderieren; Delegieren von Aufgaben und Verantwortungen * Organisation: u.a. Entwickeln und Einsetzen von Marketingstrategien zur Kundengewinnung; Organisieren und Optimieren betrieblicher Prozesse; Sichern der Betriebsfähigkeit technischer Systeme, Organisieren regelmäßiger Wartungen; Gewährleisten des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes; Einhalten der für den Medienbereich geltenden Rechtsvorschriften Qualifikationen des Projektmanagements: * Projektvorbereitung * Projektrealisation * Projektabschluss Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Berufliche Qualifikation" hat der Geprüfte Meister Medienproduktion Bild und Ton aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 04.07.2012 (BGBl I, S. 1467), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 61 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Mediengestalter Bild und Ton oder Film- und Videoeditor und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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