Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik sind qualifiziert, folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem Ihnen übertragenden Aufgabenbereich wahrzunehmen:
1. Realisieren veranstaltungstechnischer Projekte:
* Erstellen, Kommunizieren und Präsentieren von technischen Veranstaltungskonzepten zur Umsetzung der Veranstaltungsintention unter Berücksichtigung der künstlerischen, gestalterischen, technischen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Anforderungen und unter Einbeziehung der Beteiligten sowie aktueller fachlicher Entwicklungen,
* verantwortliches Planen der Umsetzung eines technischen Veranstaltungskonzeptes aus technischer, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht in Zusammenarbeit mit den Beteiligten und unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der Sicherheit,
* Leiten der Umsetzung der technischen Planungen in allen Veranstaltungsphasen, insbesondere bei Aufbau, Durchführung und Abbau, mit dem Ziel, die Vorgaben zu erfüllen, die Sicherheit der Beteiligten zu erreichen sowie die Motivation und Arbeitsbereitschaft der Beteiligten zu fördern, unter Berücksichtigung sich ändernder Gegebenheiten,
* Abschließen von technischen Veranstaltungsprojekten durch Nachbereiten, Evaluieren und Dokumentieren der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Abläufe,
2. Gestalten der Betriebs- und Unternehmensorganisation:
* Steuern, Überwachen und Optimieren der betrieblichen Abläufe, dabei die Qualitätssicherung berücksichtigen und Unternehmensziele verfolgen; Analysieren von betrieblichen Bedarfen und Risiken, Planen von Einnahmen, Ausgaben und Investitionen sowie Begleiten unternehmerischer Entscheidungsprozesse,
* Organisieren der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb, einschließlich Sicherstellen der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzen daraus resultierender Maßnahmen,
* Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Zuordnen von Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen und betrieblicher Vorgaben; Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln, Fördern der Motivation von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Entscheidungsprozessen; Vorbereiten und Organisieren der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
* Organisieren der Prüfung und Instandhaltung von Anlagen und Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsbereitschaft, insbesondere bei sicherheitstechnischen Einrichtungen; Überwachen der Verfügbarkeit der Arbeitsmittel und des Materials sowie von deren Beschaffung, Transport, Lagerung und Entsorgung,
* Beobachten und Bewerten der Entwicklung der Veranstaltungsmärkte, insbesondere der Technik, der Veranstaltungs- und Darstellungsformen sowie des Verhaltens von Wettbewerbern am Markt.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
1. Prüfungsteil "Veranstaltungsprozesse"
* Prüfungsbereich "Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte"
* Prüfungsbereich "Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte"
2. Prüfungsteil "Betriebliches Management"
* Prüfungsbereich "Betriebsorganisation"
* Prüfungsbereich "Personalorganisation"
* Prüfungsbereich "Personalführung"
3. Prüfungsteil "Veranstaltungsprojekt"
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" habe Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I Nr. 63 S. 2977), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er
1. den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ abgelegt hat und
2. über die in den oben genannten Punkten 2 oder 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben hat.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ aufweisen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.