Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen. Zu diesen Aufgaben gehören:
1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
3. die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen verfügen über die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
* Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
* Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
* Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
* Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
* Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
* Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
* Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 18.12.2020 (BGBl I Nr. 64) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
* einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
* einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
* einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.