Fachwirt für Außenwirtschaft (Geprüfter)

Prüfungsort: 86150 Augsburg

  • Fachwirt
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Außenwirtschaft sind in der Lage, insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen alle Fach- und Führungsaufgaben zur Planung, Anbahnung und Abwicklung von Auslandsgeschäften unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen: 1. Unterstützung der Entwicklung von internationalen Markteintritts- und Wertschöpfungsstrategien, 2. Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten sowie Wahr-nehmen des erforderlichen Projektmanagements, 3. Berücksichtigung von Aspekten des interkulturellen Managements, 4. Berücksichtigen der Leitlinien der Geschäftsethik, der Governance und der Nachhaltigkeit, 5. Anwenden von Risk- und Changemanagement im internationalen Geschäft, 6. Abwicklung und Kalkulation von internationalen Geschäften unter Berücksichtigung von rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sowie von bilateralen, supranationalen und internationalen Ab-kommen, 7. Auswählen und Anwenden von internationalen Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten für Außenwirtschaftsgeschäfte, 8. Prüfen von vertraglichen und länderspezifischen Rahmenbedingungen von Außenwirtschaftsgeschäften, 9. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung, 10. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten sowie 11. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung.
Berufliche Qualifikation
| | | --- | | Geprüfte Fachwirte für Außenwirtschaft verfügen zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen beruflichen Aufgaben insbesondere über folgende Kompetenzen: 1. International Business Management umsetzen, 2. Risk- und Changemanagement sicherstellen, 3. Außenhandelsgeschäfte durchführen und 4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen. |
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Berufliche Tätigkeitsfelder“ beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften Fachwirte für Außenwirtschaft aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 5. Juni 2017 (BGBl. Nr. 36, S. 1574), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 80 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Groß- und Außenhandelskaufmann oder Groß- und Außenhandelskauffrau, Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel, Industriekaufmann oder Industriekauffrau und Speditionskaufmann oder Speditions-kauffrau sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, 2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis, 3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, 4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Außenwirtschaft haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten.
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