Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte im E-Commerce sind in der Lage, insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eigenständig und verantwortlich Waren oder Dienstleistungen online zu vertreiben und dabei Multichannel-Vertriebswege einzubeziehen. Dabei sollen unternehmerische Ziele umgesetzt sowie gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben:
1. Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen,
2. Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften,
3. Planen und Bewirtschaften des Waren- oder Dienstleistungssortiments,
4. Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Auswirkungen dieser Veränderungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen,
5. Planen und Steuern von Marketingkonzepten,
6. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Gestalten einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation,
7. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
8. Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
9. Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen,
10. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte im E-Commerce verfügen zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben über folgende Qualifikationen:
* Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
* Gestalten von Prozessen für den E-Commerce
* Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
* Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der "Geprüfte Fachwirt im E-Commerce" oder die "Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce" aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 5. Dezember 2019 (BGBI. I S. 2037), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
* eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
* eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
* den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
* eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben unter Nr. 1 genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines "Geprüften Fachwirts im E-Commerce" oder einer "Geprüften Fachwirtin im E-Commerce" aufweisen.
Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.