Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
* Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
* Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
* Ausbildung durchführen und
* Ausbildung abschließen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
* Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
* Betriebswirtschaftliches Handeln
* Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
* Zusammenarbeit im Betrieb
* Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation
* Im Handlungsbereich "Technik"
+ Infrastruktursysteme und Betriebstechnik, oder
+ Automatisierungs- und Informationstechnik
* Im Handlungsbereich "Organisation"
+ Betriebliches Kostenwesen
+ Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
+ Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
* Im Handlungsbereich "Führung und Personal"
+ Personalführung
+ Personalentwicklung
+ Qualitätsmanagement
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3133), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 29 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.