Weiterbildungsprofil
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung - Fertigung - Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
* Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
* Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
* Ausbildung durchführen und
* Ausbildung abschließen.
Basisqualifikationen
* Anwenden von technisch naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten
* Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
* Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
* Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
* im Handlungsbereich "Technik"
+ Produktionsabläufe und -anläufe veranlassen und überwachen sowie Betriebsstörungen erkennen und beseitigen
+ Energieversorgung im Betrieb sicherstellen
+ Arbeitsplätze einrichten und Arbeitssicherheit gewährleisten
+ Qualitäts- und Quantitätsvorgaben umsetzen
+ Verbesserungsprozess steuern
* Im Handlungsbereich "Organisation"
+ Arbeitsabläufe planen, umsetzen und überwachen
+ Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen, Kostenentwicklung und Budgetvorhaben überwachen
+ Innovationen umsetzen
+ Termine überwachen
+ Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern
+ Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
* Im Handlungsbereich "Führung und Personal"
+ Personal- und Personalentwicklungsbedarf planen
+ Mitarbeiter führen, motivieren und fördern
+ Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten
+ Qualitätsmanagementziele umsetzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
+ Kunden und Lieferanten beraten und betreuen
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2923ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 14. der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.